Füllservice
Voraussetzung für eine Füllung eines Tauchgerätes ist eine ordentliche, TÜV-abgenommene Tauchflasche mit einem Restdruck von mind. 20 bar. (ausgenommen sind Tauchflaschen mit kleinkonischen Ventil)
Leere Flaschen, auch für den Postversand entleerte Flaschen oder Leere vom TÜV frisch-getüvte Flaschen werden aus Sicherheitsgründen nur nach einer visuellen Inspektion (8 €) von uns mit Atememluft befüllt.